Unsere Angebote bedeuten kein Lieferungsversprechen und sind stets für uns unverbindlich und verpflichten uns nicht zur Annahme von Aufträgen.
Der Besteller bestätigt mit Auftragserteilung seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Ergeben sich Zweifel an der Bonität des Bestellers, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung unserer Verpflichtungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen, falls sich der Käufer auch nur mit einem Teil der Forderungen im Verzug befindet. Dies gilt auch dann, wenn andere Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden.
Aufträge werden erst durch die schriftliche oder aufgedruckte Bestätigung durch uns (auch Rechnung) verbindlich. Dies gilt auch für Verkäufe, die durch Vertreter getätigt werden. Ein unter dieser Bedingung abgeschlossener Vertrag bleibt auch bei Änderung einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt richtiger und termingerechter Selbstbelieferung. Teillieferungen sind gestattet. Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte die Lieferung innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist nicht erfolgen und eine angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten werden, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Die Nachfrist muss vom Käufer schriftlich mitgeteilt werden und mindestens 3 Wochen betragen. Erst nach Ablauf dieser Frist geraten wir in Verzug.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt wurde.
Ein etwaiger Verzugsschaden wird auf 5 % des Kaufpreises begrenzt. Ist der Besteller ein Kaufmann oder ihm gleichgestellt, so steht ihm ein Schadenersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu. Irgendwelche Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen stehen dem Käufer nicht zu.
Höhere Gewalt entbindet uns unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen von der Vertragserfüllung. Dauert sie mehr als 6 Monate, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Als höhere Gewalt gelten z.B. Ausnahmezustand, behördliche Verfügungen, Streik, Aussperrung, Unfälle, Brand, Verkehrsstörungen, Warenmangel bei uns oder bei unseren Lieferanten, Schwierigkeiten in der Energieversorgung und Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten.
Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Transport und Verpackung.
Die Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, die mit dem jeweils gültigen Satz gesondert hinzugerechnet wird. Sind keine besonderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, so gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne jeglichen Abzug fällig. Wird dieses Zahlungsziel überschritten, berechnen wir vom Fälligkeitstag an Verzugszinsen von mindestens 3 % über dem Bundesbankdiskont, behalten uns jedoch vor, einen höheren Schaden nachzuweisen. Die Fälligkeit tritt grundsätzlich auch ohne weitere Mahnung pp. Verzug des Kunden ein.
Der Versand erfolgt auch bei evtl. Anlieferung durch unsere Fahrzeuge auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware das Lieferwerk verlässt. Für Verlust oder Schaden beim Transport haftet der Besteller. Transportschäden sind bei Anlieferung durch die Spedition oder den Anlieferer auf dem Lieferschein schriftlich zu bestätigen. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr ab Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Mängelrügen sind nur beachtlich, wenn sie vom Käufer unverzüglich schriftlich angezeigt werden (§§ 377 HGB, 477 BGB); andernfalls kann die Haftung abgelehnt werden. Bei offenen Mängeln ist eine Rüge nur innerhalb von einer Woche nach Wareneingang zulässig.
Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit:
a) wenn der Besteller eine Vertragspflicht nicht erfüllt;
b) für normalen Verschleiß und fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung des Kaufgegenstandes.
Sämtliche Ware verbleibt in unserem Eigentum zur restlosen Bezahlung aller Forderungen gegen den Käufer und zwar auch solchen aus früheren Geschäftsbeziehungen (Kontokorrentvorbehalt).
Eine Weiterveräußerung der im Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur mit unserer Zustimmung zulässig. Im Falle eines Weiterverkaufs durch den Käufer im Rahmen seines laufenden Geschäftsbetriebes tritt dieser seine Forderungen gegenüber seinem jeweiligen Kunden automatisch an uns ab.
Solange irgendwelche Forderungen gegen den Käufer unsererseits bestehen, sind sämtliche Waren mit Eigentumsvorbehaltsrechten unsererseits versehen. Der Käufer hat daher diese Waren frei von Rechten Dritter zu halten und vor Pfändungen zu schützen.
Der Käufer ist verpflichtet, zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware eine entsprechende Versicherung z.B. Brand- oder Diebstahlversicherung unter gleichzeitiger Abtretung der Rechte aus der Versicherung an uns abzuschließen.
Bleibt der Käufer nach Anzeige der Fertigstellung mit Übernahme des Kaufgegenstandes oder der Erfüllung seiner Zahlungs-verpflichtungen oder der Erstellung der vereinbarten Sicherheiten länger als 14 Tage im Rückstand so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 1 Woche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Im letzten Fall sind wir berechtigt, ungeachtet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25 % des Verkaufspreises als Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Nachweis eines Schadens nicht erforderlich.
Machen wir von diesen Rechten keinen Gebrauch, sind wir ungeachtet unserer sonstigen Rechte befugt, über den Kaufgegenstand frei zu verfügten.
Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag erwachsenden Verbindlichkeiten ist Diez. Gerichtsort für beide Teile ist das Amtsgericht Diez. Durch Erteilung eines Auftrags erkennt der Besteller diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als allein maßgebend an. Der Gerichtsstand Diez gilt auch für Scheck- und Wechselprozesse. Falls die gesetzlichen Regelungen einen der vorgenannten Punkte außer Kraft setzen, bleiben alle anderen Punkte uneingeschränkt gültig.